Informationen über Covid-19


Liebe PatientInnen,

es traten zahlreiche Änderungen für uns und unser öffentliches Leben betreffend in Kraft. Die empfohlenen Maßnahmen sind sinnvoll und sollen unbedingt befolgt werden! Wir wissen nach wie vor nicht wie lange diese Situation andauern wird. Laut Empfehlung der Österreichischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe gilt es die Spitäler zu entlasten. Daher bleibt meine Ordination natürlich für Sie GEÖFFNET.

  • Kontrollen und nicht dringliche Untersuchungen werden so koordiniert, dass PatientInnen UNTEREINANDER nur GERINGSTEN BIS KEINEN KONTAKT haben.

Die Krise wird noch länger andauern. Daher ist es nicht sinnvoll Untersuchungen mehrere Wochen aufzuschieben. Eine spätere Häufung der Termine würde das Infektionsrisiko zu einem späteren Zeitpunkt erhöhen. Dem sollten wir entgegenwirken. "Aufgeschoben ist nicht aufgehoben!" und

  • ein sinnvolles VERTEILEN DER TERMINE über den Zeitraum der Krise ist - was das Infektionsrisiko betrifft - wesentlich sinnvoller, als spätere Terminhäufungen!

Weiters kann ich in meiner Wahlarztordination durch die Terminplanung KONTAKT IM WARTEZIMMER EFFEKTIV REDUZIEREN. Außerdem können Sie selbst ihre Termine ONLINE wählen.

 

Wir ergreifen folgende (neben den bereits in den letzten Aussendungen empfohlenen) Maßnahmen, um das Ansteckungsrisiko gering zu halten:

  • Bringen Sie KEINE BEGLEITUNG und KEINE KINDER mit in die Ordination.
  • BEFUNDBESPRECHUNGEN finden koordiniert statt, wenn möglich vor bzw. nach den Ordinationszeiten.
  • Abholen von Rezepten, Befunden usw. bitte auch nur nach vorheriger TERMINABSPRACHE telefonisch zu den Ordinationszeiten.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte persönlich an mein Team und mich. Folgen Sie uns auf Facebook um über neue Entwicklungen UP-TO-DATE zu bleiben.


Novelle Mutterschutzgesetz 1.1.2021

Die Novelle zum Mutterschutzgesetzt betreffend Sonderfreistellung schwangerer Dienstnehmerinnen ab der 14. SSW ist per 01.01.2021 in Kraft getreten.

 

Die Novelle, sowie FAQs des Arbeitsinspektorats unter nachfolgendem Link, Unterpunkt COVID-19 Informationen diverse:

 

https://www.oeggg.at/leitlinien-stellungnahmen/covid-19-sars-cov-2/

 

Die Aufgabe der Gynäkologen beschränkt sich auf die Ausstellung der Schwangerschaftsbestätigung. Der Arbeitgeber muss entweder für einen mutterschutzgerechten Arbeitsplatz (also ohne physischen Kontakt) sorgen oder die schwangere Arbeitnehmerin freistellen. Auf der Seite der ÖGK finden sich entsprechende Erläuterungen sowie der Antrag für Dienstgeber auf Erstattung bei COVID-19 Risikofreistellung für werdende Mütter.

 

https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.863268&portal=oegkdgportal


Tragen von Schutzmasken

Aufgrund der erhöhten Vorsichtsmaßnahmen ersuchen wir Sie ihre eigene FFP-2-Atemschutzmaske mitzubringen!



PDFs zum Download

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Bundesgesetzblatt
Mutterschutzgesetz NEU.pdf
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FFP2-Masken in der Schwangerschaft
Covid-19 FFP2 und Schwangerschaft 2021-0
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Impfen und Schwangerschaft
OEGGG Stellungnahme Impfung 2021-01.pdf
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Impfen und Kinderwunsch
KiWuZentrum_Info_COVID-Impfung_2021-01.p
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